AGB

1. Vertragsinhalt

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftstätigkeiten mit Kunden und Mietern von Markus Gruber Fotobox-Soundvision.

2. Abschluss des Vertrages

Durch die Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter das gesamte Material in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben.
Unterschriftsberechtigt sind volljährige Personen die handlungsfähig sind.

3. Übergabe der Mietsachen

Bei Warenabholung darf ein Personalausweis verlangt werden. Die Gefahrenübergabe findet bei der Auslieferung der Mietsachen statt. Bei Rückgabe erlischt diese wieder.

4. Eigentum

Das gesamte Mietequipment ist und bleibt Eigentum von Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen sind gegenüber Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision unwirksam.

5. Funktionsgewährleistung

Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision stellt zum Zeitpunkt der Übergabe funktionstüchtige Geräte und Materialien bereit. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar. Deshalb verzichtet der Kunde ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderungen.

6. Haftung

Ab der Übergabe der Mietsachen bis zur Rückgabe derselben, übernimmt der Mieter die volle Haftung für das gesamte Equipment.
Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision übernimmt keine Schäden oder Verletzungen die im Zusammenhang mit den Mietsachen entstehen. Eine Geltendmachung weiterer Ansprüche von Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Absage / Nichtstattfinden eines Events

Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision übernimmt keine Verantwortung für Events die mit den Mietsachen von Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision ausgerichtet werden.

8. Weitergabe an Dritte

Dem Mieter ist es untersagt das gemietete Equipment von Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision an Dritte weiterzugeben. Ebenfalls ist es untersagt den Vertrag an Dritte abzutreten.

9.Bewilligungen

Bewilligungen, Konzessionen, SUISA Gebühren und jegliche Art von Aufführungslizenzen besorgt der Mieter auf eigene Kosten und trägt somit sämtliche Auflagen. Werden die Mietsachen wegen diesbezüglicher Verletzung des Kunden konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Kunde von Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

10. Versicherung

Die Versicherung der gesamten Mietsachen gegen Feuer, Wasser, Elementarschäden, Vandalismus, Diebstahl oder Beschädigung ist Sache des Mieters. Kommen die Mietsachen durch Diebstahl oder andere Umstände abhanden muss der Mieter dies bei der Polizei melden und einen Polizeirapport erstellen lassen.

11. Schäden an den Mietsachen

Entstehen während der Mietzeit Schäden an den Mietsachen, haftet der Kunde vollumfänglich dafür. Beim Autreten des Schadens ist dieser sofort Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision zu melden. Dem Mieter ist es untersagt selber eine Reparatur zu veranlassen oder vorzunehmen.

12. Annullierung des Mietvertrages

Bei einer vorzeitigen Annullierung eines bereits bestehenden Mietvertrages sind die Kosten vom Mieter wie folgt zu übernehmen:
Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25% der Mietkosten
Bis  7 Tage vor Mietbeginn: 75% der Mietkosten
Danach 100% der vereinbarten Mietkosten

13. Rückgabe der Mietsachen

Die festgelegte Mietdauer ist einzuhalten. Innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe der Mietsachen kann Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision Regress auf den Mieter nehmen, sollten nachträglich verborgene Schäden festgestellt werden.

14. Verspätete Rückgabe der Mietsachen

Die Mietdauer gemäss Mietvertrag ist verbindlich und ist einzuhalten.
Werden die Mietsachen nicht retourniert ist pro verspäteter Kalendertag CHF 50.- fällig. Dies gilt bis zum Zeitpunkt bis die Mietsachen wieder bei Markus Gruber/ Fotobox-Soundvision zurückgegeben wurden.

15. Vorzeitige Rückgabe

Bei einer vorzeitigen Rückgabe der Mietsachen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Mietkosten.

16. Anwendbares Recht

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen schweizerischen Recht.
Gerichtsstand ist St.Gallen.